Sich scheiden lassen

Sich scheiden lassen – 9 gute Tipps, um Scheidungskosten zu senken

Aus und Vorbei - von der Trennung bis zur Scheidung

Aus und Vorbei – von der Trennung bis zur Scheidung

Wer sich scheiden lassen möchte, ist nicht nur in der Zeit der Trennung bis zur eigentlichen Ehescheidung erhöhtem psychischem Stress ausgesetzt, sondern meist auch beunruhigt wegen der anfallenden Scheidungskosten. Doch es gibt Möglichkeiten, mit denen das Verfahren vereinfacht und Scheidungskosten gesenkt werden können.

TIPP 1: Unüberlegte Aktionen vermeiden

Will sich ein Paar scheiden lassen, liegen der Trennung meist eine Vielzahl von persönlichen Verletzungen zugrunde, die unüberlegte Aktionen auslösen können. Da werden Konten geplündert, Wohnungen und Häuser ausgeräumt sowie Kinder vorenthalten, was naturgemäß immer dazu führt, dass die Situation immer weiter eskaliert. Es macht keinen Sinn, sich immer weiter durch Handlungen und Diskussionen in eine Eskalation hineinzumanövrieren und so vor Gericht und in die Scheidung zu ziehen. Das ist mit Abstand die teuerste Variante, denn sie bedingt eine Reihe von nachfolgenden Klagen und Gegenklagen und damit Kosten. Besser ist es, die Trennung zu akzeptieren, klug und sachlich zu verhandeln und persönliche Verletzungen an anderer Stelle zu verarbeiten.

TIPP 2: Kosten sparen bei der Wahl des Anwalts

Gerade im Familienrecht kommt es entscheidend auf den Anwalt an. Denn von ihm hängt ab, welche Kosten entstehen. Ein guter Anwalt wird seinen Mandanten auf die Punkte aufmerksam machen, bei denen er Geld sparen kann. Er wird darauf drängen, dass Konflikte vor dem Einreichen eines Scheidungsantrags zwischen den Parteien geklärt werden. Er wird darauf hinweisen, dass für jeden Konfliktpunkt, der vor Gericht ausgetragen und geklärt werden muss, zusätzliche Gerichtskosten anfallen. Nur wenn ein Anwalt diese Kriterien erfüllt, ist er der richtige.

TIPP 3: Den Ehevertrag prüfen lassen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Jahr 2004 auf Betreiben des Bundesverfassungsgerichts seine Rechtsprechung zu Eheverträgen modifiziert. Danach ist ein Ehevertrag in einem zweistufigen Verfahren zu prüfen. Auf der ersten Stufe erfolgt eine Wirksamkeitsprüfung, während auf der zweiten Stufe der Ehevertrag einer Angemessenheitskontrolle standhalten muss. Tatsächlich schlummern eine Vielzahl von Eheverträgen in Tresoren und Bankschließfächern, die möglicherweise unwirksam oder nicht angemessen sind. Insoweit lohnt es sich für Ehemänner, die sich scheiden lassen möchten, eine Anpassung an die geänderten Umstände vorzunehmen. Denn ist ein Teil des Ehevertrages nichtig, führt das zur Nichtigkeit des gesamten Vertragswerks. Für Ehefrauen, die sich scheiden lassen möchten, kann es sich lohnen, den Ehevertrag durch einen Rechtsanwalt auf seine Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen.

TIPP 4: Ein Anwalt für zwei

Die Scheidungskosten sind die Summe aus Anwalts- und Gerichtskosten, wobei sich die Anwaltskosten in Kosten vor der Scheidung und vor Gericht untergliedern lassen. Wer sich scheiden lassen möchte, braucht einen Rechtsanwalt, da bei Familienstreitigkeiten grundsätzlich Anwaltszwang besteht. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch eine Ausnahme. Die Partei, die den Scheidungsantrag einreicht, braucht auf jeden Fall einen Rechtsanwalt, während die andere Partei zunächst Stellung zum Scheidungsantrag nimmt. Dafür ist ausnahmsweise kein Anwalt erforderlich. Stimmt die andere Partei dem Scheidungsantrag zu und einigen sich beide Parteien einvernehmlich, dann ist auch weiterhin kein zweiter Rechtsanwalt erforderlich. Die zweite Partei, die sich scheiden lassen möchte, braucht erst dann einen Anwalt, wenn bestimmte Sachverhalte der Erläuterung oder der Klärung bedürfen.

Eine einvernehmliche Scheidung ist vor allem für Parteien interessant, bei denen aus rein sachlichen Gründen weniger Streitpotenzial besteht. Das gilt beispielsweise für Studenten ohne Kinder oder ältere Paare ohne Kinder, deren Ehe auf der Basis eines Ehevertrags geschlossen wurde.

TIPP 5: Klärung der einzelnen Streitpunkte vor Einreichen des Scheidungsantrags

Die Scheidungskosten wiegen schwer. Deshalb ist es sinnvoll, alle wichtigen Punkte noch vor Einreichen des Scheidungsantrags zu klären beziehungsweise mit Hilfe eines Anwalts aufzulisten, was überhaupt geklärt werden muss. Das gilt beispielsweise für den Kindesunterhalt, das Sorgerecht und für das Umgangsrecht. Ziel sollte deshalb sein, bezüglich aller oder einiger im Scheidungsantrag erforderlichen Angaben eine einvernehmliche Regelung zu erzielen. Dann kann der Scheidungsantrag sozusagen frei von Konflikten eingereicht werden, wodurch sich sehr viel Geld sparen lässt.

TIPP 6: Den Kindesunterhalt titulieren

Sofern hinsichtlich der Klärung des Kindesunterhalts keine gerichtliche Entscheidung notwendig ist, können auch hier Scheidungskosten gespart werden. Die für die gerichtliche Klärung entstehenden Verfahrenskosten orientieren sich an der Höhe des Anspruchs, an den Kosten für die Scheidungsanwälte beider Parteien sowie an den Gerichtskosten.
Sind sich die Eltern des Kindes einig, dass der Vater einen bestimmten Betrag im Monat als Unterhalt, der sich nach der Düsseldorfer Tabelle bemisst, zu zahlen hat, kann dieser Sachverhalt mit einer kostenfreien Jugendamtsurkunde dokumentiert werden. Das ist deshalb sinnvoll, damit auch das minderjährige Kind, das durch die Mutter vertreten ist, eine Sicherheit für die Zahlungsverpflichtung des Vaters hat. Die Mutter kann deshalb den Vater auffordern, diese Zahlungsverpflichtung in der vereinbarten Höhe durch eine Jugendamtsurkunde anzuerkennen. Folgt der Vater des Kindes dieser Aufforderung innerhalb der gesetzten Frist von mindestens vier Wochen nicht, kann er auf Unterhalt verklagt werden. Dies gilt auch dann, wenn er bis zu diesem Zeitpunkt regelmäßig Unterhalt gezahlt hat.

TIPP 7: Die Klärung komplizierter Details

Wer sich scheiden lassen und Kosten sparen möchte, sollte die Klärung komplizierter Sachverhalte nicht dem Gericht überlassen. Dies gilt unter anderem für den Unterhalt des Ehegatten, für den Kindesunterhalt, den Zugewinnausgleich, die Nutzung von Wohnungseigentum oder eines Hauses, die Verteilung von Vermögenswerten sowie von Haushaltsgegenständen. Einige dieser Punkte bedürfen nach der Einigung durch die Parteien aus Gründen der Rechtssicherheit der Beurkundung durch einen Notar.
Anderes gilt für den Versorgungsausgleich, der die Rentenansprüche des Ehepartners regelt. Dieser wird grundsätzlich von Amts wegen vorgenommen, was im Detail sehr kompliziert sein kann. In Bezug auf den Versorgungsausgleich ist es deshalb sinnvoll, diesen Punkt außergerichtlich zu klären und hierfür einen Anwalt zu Rate zu ziehen.

TIPP 8: Es geht auch preisgünstiger – die Onlinescheidung

Die Onlinescheidung ist für diejenigen der einfachste, schnellste und bequemste Weg, die sich einig sind. Dies gilt vor allem für Eheleute ohne Kinder. Wer verbittert um seine Kinder oder um Unterhaltszahlungen kämpft, sollte auf jeden Fall die Finger von einer Onlinescheidung lassen. Bei der Onlinescheidung entfallen die persönlichen Besuche beim Anwalt, denn der Informationsaustausch findet per E-Mail, per Post, per Fax oder telefonisch statt. Der Kontakt zwischen Anwalt und Mandant beschränkt sich nahezu auf die Datenerfassung, weniger auf die Beratung. Auch bei der Onlinescheidung bedarf es eines Antrags auf Ehescheidung sowie der Klärung des Versorgungsausgleichs und der Rentendaten. Zur eigentlichen Scheidung müssen beide Parteien persönlich vor Gericht erscheinen.

TIPP 9: Mediation – gegenseitiges Klären und Verstehen in strittigen Punkten

Die Mediation ist ein Verfahren, das mittlerweile sehr erfolgreich auch bei einer Trennung oder Scheidung angewendet wird. Ein Mediator ist ein unbeteiligter Dritter, der zunächst versucht, gemeinsam mit den Beteiligten eine Gesprächsbasis zu erarbeiten. Ziel ist, die Konfliktbeteiligten zu führen, ihnen Raum zu geben für ihre persönlichen Empfindungen und sie zu motivieren, gemeinsam eine tragfähige und vor allem dauerhafte Lösung für jeden einzelnen Konflikt zu finden. Insoweit ist die Mediation ein Verfahren, in dem die Beteiligten eigenverantwortlich und freiwillig nach Lösungsansätzen suchen, sodass eine win-win-Situation geschaffen wird. Die Mediation ist eine Möglichkeit der außergerichtlichen Einigung in einem Scheidungsverfahren, deren Kosten geringer ausfallen als die Klärung streitiger Punkte vor Gericht.