Berufsbegleitende Weiterbildung über VermBG

 

Portrait of a two smiling woman reading book together in university library

 

Wer beruflich weiterkommen will, der lernt sein ganzes Leben. Der Besuch von berufsbegleitenden Lehrgängen kostet in der Regel viel Geld – ein Betrag, den sich viele nicht leisten können. Vor etwa zwei Jahren hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) den zweiten Baustein der Bildungsprämie eingeführt. Das sogenannte Weiterbildungssparen ist eine Möglichkeit, um berufsbegleitende Lehrgänge zu besuchen.

Was ist Weiterbildungssparen?

Mit dem Weiterbildungssparen brachte die Bundesregierung den zweiten Baustein der Bildungsprämie auf den Weg. Dadurch kann der Arbeitnehmer, wenn er das Vermögensbildungsgesetz nutzt, vorzeitig aus seinem Guthaben eine unschädliche Entnahme tätigen, mit der er seine berufliche Weiterbildung finanziert. Durch den Bildungsprämien-Spargutschein geht ihm auch bei einer Entnahme die Arbeitnehmersparzulage nicht verloren.

Das Weiterbildungssparen ist vom Einkommen, Erwerbsstatus und Alter unabhängig. Der Antragsteller muss jedoch über ein entsprechendes Ansparguthaben verfügen.

Sparguthaben

Auch wenn durch Spargutschein der Bildungsprämie die Entnahme des Sparguthabens, das durch vermögenswirksame Leistungen angespart wurde, unschädlich ist, bleiben die Vertragsbedingungen zwischen Arbeitnehmer und dem Kreditinstitut weiter in Kraft. Der Antragsteller muss sich daher mit seiner Bank oder Versicherung, je nachdem wohin die VermBG-Beiträge fließen, in Verbindung setzen. Die Frage, die beantwortet werden muss, lautet: Ist eine vorzeitige Entnahme des angesparten Geldes überhaupt möglich?

Prämienberatung

Mit den Informationen des Kreditinstitutes oder der Versicherung in der Hand vereinbart der Antragsteller einen Termin bei einer Beratungsstelle. Die dortigen Mitarbeiter klären die Voraussetzungen für die Förderung und beruflich anvisierte Ziel der Weiterbildung. Wenn gewünscht, erhält der Antragsteller Informationen über Anbieter und Angebote, die für seine Weiterbildungsmaßnahme geeignet sind. Ist alles stimmig, erhält der Antragsteller einen Spargutschein.

Weiterbildungsmaßnahme

Der Antragsteller meldet sich mit dem Spargutschein und einem gültigen Lichtbildausweis beim Anbieter der Weiterbildungsmaßnahme an. Dieser muss prüfen, ob das im Gutschein eingetragene Bildungsziel mit den geplanten Lehrgängen übereinstimmt. Auch unterliegt es der Prüfung des Anbieters, ob sich sein Lehrinstitut für diese Maßnahme eignet und ob die geplante Weiterbildung im Rahmen der Bagatellgrenze des Spargutscheins liegt oder darüber. Der Anbieter hat, wenn alles passt, die Aufgabe, den Kurs mit Titel, Kosten und dem Beginn sowie dem Datum der Rechnungsstellung einzutragen. Im Gegensatz zum Prämiengutschein, bei dem der Kurs noch nicht begonnen haben darf, kann beim Spargutschein der Kurs bereits begonnen haben.

Kommt die Weiterbildungsmaßnahme nicht zustande, ist der Anbieter des Lehrgangs schriftlich zu bestätigen. Die Vermögensentnahme, die über den Spargutschein, bleibt für einen eventuellen anderen Lehrgang unschädlich. Doch ist Vorsicht geboten, denn nur das Vermögensbildungsgesetz (VermBG), nicht aber das Wohnungsbauprämiengesetz (WoPG).