Elterngeld beantragen

Elterngeld beantragen

Elterngeld beantragenDas Elterngeld ist eine Transferzahlung des Staates, die es Eltern möglich macht, die Erwerbstätigkeit für die Zeit nach der Geburt eines Kindes einzuschränken oder zu unterbrechen, um sich der Fürsorge des Babys zu widmen. Mit dem Elterngeld unterstützt der Staat die Mütter und Väter, die ihr Kind in den ersten vierzehn Lebensmonaten selbst betreuen möchten und deshalb nicht voll erwerbstätig sein können. Wer Elterngeld beantragen kann und wie es funktioniert, erfahren Sie hier.

Die Zielgruppe: Wer Elterngeld beantragen kann

Anspruchsberechtigt sind Eltern, die als Arbeitnehmer oder Beamte beschäftigt sind oder selbstständig arbeiten. Aber auch studierende oder in Ausbildung befindliche Eltern sowie erwerbslose Elternteile können Elterngeld beantragen. Elterngeld erhalten neben den leiblichen Eltern auch die Adoptiveltern und in Ausnahmefällen auch Verwandte bis zum dritten Grad, beispielsweise Großeltern oder Geschwister.

Elterngeld beantragen – die Voraussetzungen

Um Elterngeld beantragen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.

1. Sie betreuen und erziehen Ihr Kind nach der Geburt selbst und sind nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig.
2. Sie leben mit dem zu betreuenden Kind in einem Haushalt und haben ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.

Kein Elterngeld beantragen können Eltern, deren gemeinsam zu versteuerndes Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes höher ist als 500.000 Euro. Das gilt für Alleinerziehende gleichermaßen, deren Einkommen 250.000 Euro im Jahr nicht übersteigen darf.

Die Dauer der Inanspruchnahme

Wer Elterngeld beantragen kann, erhält ab der Geburt des Kindes bis zu vierzehn Monaten Elterngeld. Dabei bleibt es den Eltern überlassen sich darüber zu verständigen, wer wie lange zuhause beim Kind bleiben möchte. Beansprucht nur ein Elternteil die Leistung, so beträgt die Dauer mindestens zwei Monate und höchstens zwölf Monate. Nur wenn beide Elternteile das Elterngeld in Anspruch nehmen, wird das Elterngeld noch für weitere zwei Monate, also für insgesamt vierzehn Monate gezahlt. Sofern beide Elternteile vom Angebot des Elterngeldes Gebrauch machen und während des Elterngeldbezugs weiter arbeiten, darf die Wochenarbeitszeit die Höchstgrenze von 30 Wochenstunden nicht übersteigen.

Das Nettoeinkommen als Bemessungsgrundlage für die Höhe des Elterngelds

ElterngeldDie Höhe des Elterngeldes ist abhängig vom jeweiligen Nettoeinkommen. Bemessungsgrundlage ist das Einkommen, das der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte. Um Elterngeld beantragen zu können, müssen die Lohn- und Gehaltsbescheinigungen der vergangenen zwölf Kalendermonate vorgelegt werden. Nicht in die Berechnung des Elterngelds einbezogen werden diese Sachverhalte:

– Nicht mitgezählt werden die Monate, in denen die Mutter aufgrund der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Mutterschutzfristen nicht arbeiten durfte.
– Das gilt auch für die Zeit, in der eine Mutter beispielsweise aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung weniger verdient hat.
– Ebenfalls nicht in die Berechnungsgrundlage des Elterngelds einbezogen werden Monate, in denen bereits Mutterschaftsgeld oder Elterngeld für ein älteres Kind bezogen wurde oder
– die Monate, in denen aufgrund von Wehr- oder Zivildienstzeiten ein Einkommen weggefallen ist.

Bei Selbstständigen werden für die Berechnung des Elterngelds die Gewinneinkünfte zugrunde gelegt, die regelmäßig anhand des Steuerbescheids des Kalenderjahres vor der Geburt des Kindes dokumentiert sind.

Die Berechnung des Elterngelds

Grundsätzlich beträgt das Elterngeld monatlich mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro. Das Elterngeld ersetzt das Einkommen, das durch die Geburt des Kindes und die Betreuung zuhause weggefallen ist. Die Berechnung des Elterngeldes orientiert sich dabei am Voreinkommen.

– Liegt das Voreinkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro, liegt der Prozentsatz bei 67 Prozent,
– bei Voreinkommen von 1.220 Euro 66 Prozent und
– bei Voreinkommen von 1.240 Euro und mehr 65 Prozent.
– Bei Voreinkommen von weniger als 1.000 Euro steigt die Ersatzrate proportional zum Voreinkommen schrittweise auf bis zu 100 Prozent an.

Elterngeld beantragen – so funktioniert´s

Grundsätzlich muss das Elterngeld schriftlich beantragt werden. Der Antrag muss nicht unmittelbar nach der Geburt des Kindes eingereicht werden, allerdings werden Zahlungen rückwirkend nur für die letzten drei Monate vor Antragstellung geleistet. Zuständig für die Bearbeitung ist die örtliche Elterngeldstelle.

Das ist neu: ElterngeldPlus

Elterngeld PlusDas Gesetz zum Elterngeld und zur Elternteilzeit (BEEG) ist seit dem 1. Januar 2007 in Kraft und seitdem mehrfach geändert worden. Das Elterngeld hat das bis dahin geltende Erziehungsgeld ersetzt. Seit dem 1. Juli 2015 gibt es das sogenannte ElterngeldPlus, das die Teilzeitnutzung der bisher geltenden 14 Elterngeldmonate auf die doppelte Dauer verlängert hat.